Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine förmliche Programmbeschwerde zu dem am 28. Mai 2025 veröffentlichten und ausgestrahlten Bericht des Deutschlandfunks mit dem Titel „Viele Tote bei israelischem Angriff auf Hamas-Kommandozentrale; Palästinenser sprechen von Attacke auf Schule“ ein. Es ist völlig inakzeptable, dass Sie durch Ihre Berichterstattung einen Angriff auf eine besonders geschützte Einrichtung wie eine Schule rechtfertigen und normalisieren.
Der Bericht verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die journalistische Sorgfaltspflicht, die allgemeinen programmlichen Grundsätze sowie die Pflicht zur Unterscheidbarkeit redaktioneller Inhalte von einseitiger Einflussnahme.
Der Beitrag stellt die Darstellung des israelischen Militärs – wonach es sich beim Ziel um eine Hamas-Kommandozentrale gehandelt habe – an den Anfang und in den Mittelpunkt der Berichterstattung. Die gegenteilige Darstellung – dass es sich um eine Schule voller Binnenvertriebener handelte – wird lediglich vage als „palästinensische Berichte“ wiedergegeben, ohne namentliche Quellen, Zeugenaussagen oder unabhängige Organisationen zu zitieren. Dies verstößt gegen § 6 Abs. 1 MStV, der verlangt, dass Nachrichten „unabhängig und objektiv“ sowie in Bezug auf ihre „Wahrheit und Herkunft“ sorgfältig geprüft sein müssen. Die Formulierung, „die unterschiedlichen Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen“, ohne offenzulegen, ob oder wie eine Überprüfung versucht wurde, verschleiert zudem den Rechercheaufwand und untergräbt die Transparenz.
Der Bericht verwendet eine Sprache, die der offiziellen Militärkommunikation Israels folgt, ohne eine eigentständige journalistische Leistung, die es der Leserschaft erlauben würde, sich durch den Artikel tatsächlich zu informieren. Es fehlt jeglicher Kontext zu den humanitären Bedingungen im Gazastreifen, zum Schutzstatus von Schulen gemäß humanitärem Völkerrecht oder zu UN-Erklärungen zur gezielten Zerstörung ziviler Infrastruktur. Es findet keine kritische Einordnung der Angriffe im Lichte des humanitären Völkerrechts oder internationaler Kritik statt. Dies widerspricht § 3 Abs. 1 MStV, wonach redaktionelle Angebote „die Achtung vor dem Leben, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit“ fördern und „die Menschenwürde achten und schützen“ müssen.
Im Bericht kommen auch keine palästinensischen Zivilist:innen, medizinisches Personal, Vertreter:innen humanitärer Organisationen oder Völkerrechtsexpert:innen zu Wort – trotz der Angabe von mindestens 25 Toten und 60 Verletzten. Diese bewusste Auslassung zivilgesellschaftlicher Stimmen widerspricht dem Anspruch auf objektive Berichterstattung gemäß § 6 sowie dem Gebot der redaktionellen Unabhängigkeit gemäß § 8 Abs. 3 MStV.
Meine Forderung aufgrund dieser schwerwiegenden Verstöße ist:
– Korrigieren Sie die Überschrift, sodass Leser:innen klar wird, dass es sich bei dem Angriff um einen krassen Bruch des Völkerrechts handelt und dass es sich bei der Rechtfertigung lediglich um eine Behauptung Israels handelt
– Klare Quellennachweise und unabhängige Verifikation in der Konfliktberichterstattung
– Volle Einbindung humanitärer, rechtlicher und ziviler Perspektiven
Ich beantrage, dass diese Programmbeschwerde gemäß § 49 des Medienstaatsvertrags an die zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet und das Ergebnis des Prüfverfahrens öffentlich gemacht wird.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit gegenüber dieser schwerwiegenden Angelegenheit und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen