Challenging misinformation and bias on Middle East issues in the UK Press

DW

DW reinforces institutional bias in reporting about Berlin Nakba day protest

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine formelle Programmbeschwerde gegen den Artikel „Germany: Dozens injured at Berlin pro-Palestinian protest“, veröffentlicht von Deutsche Welle am 15. Mai 2024, ein. Der Beitrag verstößt aus meiner Sicht gegen zentrale gesetzliche Anforderungen an die Berichterstattung gemäß dem Deutsche-Welle-Gesetz (DWG), insbesondere in Bezug auf journalistische Sorgfalt (§ 5 Abs. 3 DWG), Ausgewogenheit, Objektivität und die Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).

Der Artikel übernimmt unkritisch die Darstellung der Berliner Polizei, wonach ein Beamter während einer Nakba-Gedenkdemonstration „in die Menge hineingezogen und niedergetrampelt“ worden sei. Die Darstellung wird nicht hinterfragt, obwohl öffentlich zugängliches Videomaterial existiert, das diese Version widerlegt: Die Aufnahmen zeigen, dass der Beamte eigenständig in die Menge ging, dort Gewalt gegen Demonstrierende ausübte und anschließend aus unklaren Gründen zusammenbrach.

Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 DWG sind Nachrichten „umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich darzustellen“. Der Beitrag verletzt diese Pflicht, da er sich einseitig auf Aussagen der Polizei und der Innenministerin stützt, ohne unabhängige Quellen heranzuziehen oder das vorhandene Videomaterial in die Bewertung einzubeziehen. Die im Artikel vermittelten Informationen wurden somit weder ausreichend geprüft noch kontextualisiert. Zudem schreibt § 5 Abs. 3 Satz 3 DWG vor, dass Kommentare von Nachrichten klar zu trennen sind. Die Formulierungen im Artikel – etwa zur angeblichen Gewalt der Demonstrierenden – erscheinen wertend und werden nicht als Kommentar ausgewiesen, sondern als Tatsachen dargestellt.

Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet alle staatlichen Institutionen – und damit auch die öffentlich-rechtlich organisierte DW – zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde. Indem Demonstrierende pauschal als Bedrohung dargestellt, ihre politischen Motive (Gedenken an die Nakba, Protest gegen israelische Kriegsverbrechen) aber vollständig verschwiegen werden, wird ihre menschenwürdige Darstellung verletzt. Die politische Meinungsäußerung wird depolitisiert, entkontextualisiert und kriminalisiert, was insbesondere marginalisierte Gruppen betrifft – darunter palästinensische, arabische und muslimische Communities.

§ 4 DWG verpflichtet Deutsche Welle zudem, das Ansehen Deutschlands im Ausland zu fördern, indem sie „ein umfassendes, realistisches Bild Deutschlands vermittelt“. Eine einseitige Darstellung staatlichen Handelns, die unabhängige Stimmen ausschließt, schadet diesem Ziel.

Ich fordere Deutsche Welle daher auf:

– eine redaktionelle Korrektur oder Ergänzung zu veröffentlichen, die die Perspektiven der Demonstrierenden berücksichtigt und die Polizeidarstellung kritisch hinterfragt;

– die redaktionellen Prozesse offenzulegen, die zur Veröffentlichung dieses einseitigen Beitrags führten;

– die journalistischen Sorgfaltspflichten nach § 5 Abs. 3 DWG verbindlich sicherzustellen, insbesondere bei politisch sensiblen Themen;

– eine öffentliche Stellungnahme zur Bearbeitung dieser Beschwerde zu veröffentlichen.

Ich ersuche ferner gemäß § 19 DWG um eine Prüfung dieser Programmbeschwerde durch die Intendanz und um eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen