Sehr geehrte Spiegel-Redaktion,
ich schreibe Ihnen, um formell Beschwerde über Ihre Reportage mit dem Titel “Tatort Hauptstadt: Ramme, Rausch und Randale” einzulegen, die am 21.08.2025 bzw. 24.08.2025 unter folgenden Links veröffentlicht wurde: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/tatort-berlin-ramme-rausch-und-randale-spiegel-tv-unterwegs-mit-der-polizei-a-e50a5bd5-2b60-47a4-b62c-a567afec6969 und https://www.youtube.com/watch?v=793roQYd-M4. Das Video verstößt in erheblichem Maße gegen journalistische Ethik, deutsche Gesetzgebung und grundlegende Prinzipien ausgewogener und nicht-diskriminierender Berichterstattung. Da Sie als Redaktion dem Pressekodex unterliegen und dieser einen guten Überblick über das Mindestmaß der ethischen Grundsätze darstellt, beziehe ich mich hier außerdem auch auf den Pressekodex, auch wenn es um eine Videoreportage geht.
Im Detail beschwere ich mich über die folgenden Punkte:
1. Diskriminierende Fokussierung auf Nationalität, Ethnizität und Rassifizierung:
Der Bericht betont wiederholt die Nationalität festgenommener Personen (z.B. „vielleicht ist er aus Marokko oder Tunesien, vielleicht auch nicht“), obwohl keine Klarheit über ihre Herkunft besteht. Dies verstößt gegen Pressekodex Ziffer 12.1, der Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit verbietet und von Journalisten verlangt, stigmatisierende Sprache zu vermeiden.
2. Ungleiche Behandlung in der visuellen Darstellung:
Die Gesichter weißer Festgenommener werden pixelisiert, um ihre Privatsphäre zu schützen, während nicht-weiße Personen klar erkennbar gezeigt werden, einschließlich Nahaufnahmen derjeniger, die versuchen, ihre Gesichter zu verbergen. Mir ist aus persönlicher Kenntnis der so in Ihrer Reportage behandelten Personen bekannt, dass sie nicht eingewilligt haben, dass ihre Bilder veröffentlicht werden. Das verstößt ganz klar gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie es Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert. Diese diskriminierende Praxis widerspricht auch dem Pressekodex Ziffer 8.1 („Achtung des Privatlebens“) und Ziffer 12 (Nichtdiskriminierung).
3. Unkritisches Wiederholen von Polizeinarrativen und Stereotypisierung:
Die Erzählung übernimmt unkritisch Polizeiangaben (z.B. „fresh out of prison“), ohne den Kontext früherer Inhaftierungen zu liefern, was Stigmatisierung fördert und gegen Ziffer 2.1 („Sorgfältige Recherche“) und Ziffer 3 (Fairness) des Pressekodex verstößt. Während weiße Festgenommene als „geistig krank“ entschuldigt werden, werden nicht-weiße Personen kriminalisiert. Es wird ohne redaktionelle Kritik dargestellt, wie unschuldige Personen (später freigelassen) demütigenden Durchsuchungen ausgesetzt werden – eine Verletzung ihrer Würde gemäß Grundgesetz Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“). Das Video hebt zudem Disparitäten polizeilicher Gewalt (brutale vs. sanfte Behandlung) nicht hervor und ignoriert damit die Anforderung der Meinungsvielfalt nach Medienstaatsvertrag §11.
4. Missachtung rechtlicher Ansprüche:
Der Bericht trivialisiert das Recht auf Übersetzung, indem es als „freundlicher“ Polizeigefallen dargestellt wird, unter Missachtung der EU-Richtlinie 2012/13/EU (Recht auf Dolmetschleistungen) und Pressekodex Ziffer 1.2 (Genauigkeit in rechtlichen Kontexten). Zuschauer*innen werden hier unzulänglich informiert, wenn nicht sogar desinformiert.
5. Ausbeutung der Identität Minderjähriger:
Das Video enthält Aufnahmen von Minderjährigen, ohne deren Gesichter unkenntlich zu machen, was ihre Rechte nach UN-Kinderrechtskonvention Art. 16 (Recht auf Privatsphäre) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) §9 (Schutz Minderjähriger in Medien) sowie das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verletzt.
Forderungen zur Rechenschaft:
Wir fordern Sie auf:
1. Eine öffentliche Richtigstellung und Entschuldigung für die diskriminierende und unethische Berichterstattung zu veröffentlichen.
2. Die Gesichter aller Festgenommenen und Minderjährigen im Video zu pixelieren, um datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
3. Schulungen für Ihr Redaktionsteam zu Anti-Diskriminierungsstandards (Pressekodex Ziffer 12) und ausgewogener Berichterstattung durchzuführen.
4. Sich an ethische Richtlinien für die Berichterstattung über Polizeieinsätze zu halten, einschließlich kritischer Überprüfung offizieller Narrative.
Diese Berichterstattung verstärkt schädliche Stereotype und wird den Ansprüchen eines journalistischen Mandats an Ausgewogenheit und Fairness nicht gerecht. Ich erwarte eine Antwort mit Details zu Ihren Maßnahmen zur Behebung dieser Verstöße.
Mit freundlichen Grüßen,