Challenging misinformation and bias on Middle East issues in the UK Press
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Tagesschau
tagesschau contributes to the criminalization of dissent
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine formelle Programmbeschwerde gegen den am 16. Mai 2025 auf Tagesschau.de veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „Generalstaatsanwaltschaft ermittelt zu Nakba-Demo“ ein. Der Bericht verstößt gegen wesentliche journalistische Standards gemäß dem Medienstaatsvertrag, insbesondere im Hinblick auf Sorgfaltspflicht, Objektivität und die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Berichterstattung.
Gemäß § 6 Abs. 1 Medienstaatsvertrag müssen Nachrichtenberichte sorgfältig und unabhängig im Hinblick auf ihre Richtigkeit und Herkunft überprüft werden. Im Artikel wird die Polizeibehauptung zitiert, ein Beamter sei „in die Menge hineingezogen und niedergetrampelt“ worden, ohne diesen schwerwiegenden Vorwurf zu hinterfragen oder als unbestätigte Darstellung kenntlich zu machen. Öffentlich zugängliches Videomaterial widerspricht dieser Darstellung: Es zeigt, dass der Beamte sich eigenständig in die Menschenmenge begab und nicht sichtbar niedergetrampelt wurde. Die unterlassene Überprüfung dieser schwerwiegenden Anschuldigung verstößt klar gegen die Pflicht zur sorgfältigen Recherche unter Berücksichtigung der Quellenlage.
§ 6 Abs. 1 Medienstaatsvertrag schreibt außerdem vor, dass Informationssendungen „unabhängig und sachlich“ zu gestalten sind. Der genannte Artikel erfüllt diese Voraussetzung nicht, da ausschließlich die Perspektive der Polizei und Staatsanwaltschaft dargestellt wird. Aussagen von Demonstrierenden, juristischen Beobachter*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen oder neutralen Zeug*innen fehlen vollständig. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass solche Stimmen überhaupt eingeholt wurden. Dies führt zu einer verzerrten Darstellung des Geschehens und untergräbt die gebotene Neutralität eines öffentlich-rechtlichen Mediums.
Die Demonstration wird im Artikel als „anti-israelisch“ und „aggressiv“ charakterisiert – ohne Einordnung oder Kennzeichnung als Meinung. Diese Begriffe sind wertend und im politischen Kontext hochsensibel. Die Darstellung als objektive Tatsachenbehauptung stellt einen weiteren Verstoß gegen § 6 dar, der eine klare Trennung von Bericht und Meinung verlangt.
Die Berichterstattung trägt zur Delegitimierung des Ausdrucks der Solidarität mit den Palästinensern und der Bekenntnis zu den Menschenrechten in Deutschland bei und kann die öffentliche Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Ereignisse nachhaltig verzerren.
Ich fordere Sie daher auf, diese Programmbeschwerde gemäß § 49 Medienstaatsvertrag der zuständigen Stelle zur Prüfung vorzulegen und das Ergebnis dieses Verfahrens öffentlich zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung zu weiteren Schritten.
Mit freundlichen Grüßen
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