Sehr geehrte Redaktion der Tagesschau,
hiermit reiche ich eine formelle Programmbeschwerde zu Ihrem Artikel „Netanjahu nennt Angriff auf Klinik im Gazastreifen ‘tragisches Missgeschick’“ vom 25. August 2025 ein.
Der Beitrag verstößt gegen zentrale journalistische Standards gemäß § 6 des Medienstaatsvertrags sowie gegen grundlegende Berufsethik, wie sie in jeder journalistischen Ausbildung vermittelt wird. In Inhalt, Sprache und Kontextualisierung enthält der Artikel mehrere schwerwiegende Versäumnisse, die in jedem Volontariat als klassische Fehler behandelt würden — mit realen Konsequenzen für öffentliche Meinungsbildung und demokratische Kontrolle.
1. Passivierung verwischt Verantwortung
Die Formulierung „19 Menschen, darunter fünf Journalist:innen, wurden getötet“ benennt die Täterseite in dem zentralen Satz nicht ausdrücklich. An anderer Stelle wird das israelische Militär zwar genannt, doch gerade im Zusammenhang mit der Tötung der Opfer bleibt es sprachlich im Hintergrund.
Gleichzeitig werden Aussagen des Militärs im Aktiv zitiert: „Die Armee greift keine Zivilisten absichtlich an“ – was eine asymmetrische Sprachführung darstellt, die Verantwortung verwässert und Täter:innen aus dem Fokus rückt.
2. Unkritische Wiedergabe militärischer Narrative
Das Selbstbild der israelischen Armee – Transparenz, kein Vorsatz – wird ohne Gegenstimmen, Kontext oder journalistische Einordnung wiedergegeben. Es fehlt jeder Hinweis auf internationale Kritik an früheren Militärermittlungen, etwa durch die UNO oder internationale Menschenrechtsorganisationen.
Dies widerspricht dem Grundsatz, dass staatliche Aussagen gerade im Krieg nicht unkommentiert übernommen werden dürfen.
3. Fehlender rechtlicher und ethischer Rahmen
Trotz der gezielten Tötung von Journalist:innen und dem Angriff auf ein Krankenhaus fehlen jegliche Hinweise auf:
die Schutzrechte gemäß den Genfer Konventionen
die besondere Schutzstellung von Journalist:innen und Rettungskräften im humanitären Völkerrecht
die Möglichkeit, dass es sich hierbei um Kriegsverbrechen handeln könnte
das aktuell laufende Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen des Vorwurfs des Völkermords
Ohne diesen Kontext bleibt dem Publikum die juristische und moralische Schwere des Vorfalls verborgen.
4. Nichtbenennung einer international verurteilten Taktik
Laut Artikel traf der zweite Angriff Sanitäter:innen und zivile Helfer:innen nach dem ersten Einschlag – ein typisches Muster sogenannter „Double-Tap“-Angriffe, einer völkerrechtlich verurteilten Praxis. Diese wird jedoch weder benannt noch erklärt – ein schwerwiegendes Versäumnis, das mögliche Kriegsverbrechen verschleiert.
5. Warum das relevant ist
Wenn ein öffentlich-rechtliches Medium:
. Verantwortung sprachlich verschleiert,
. Militärquellen unkritisch wiedergibt,
. rechtliche Grundlagen auslässt
und völkerrechtlich relevante Taktiken nicht benennt,
dann trägt es aktiv dazu bei, öffentliche Zustimmung zu völkerrechtswidrigen Handlungen herzustellen – und gefährdet die Glaubwürdigkeit des Journalismus selbst.
6. Forderung nach Konsequenzen
Ich fordere die Redaktion auf:
Eine redaktionelle Überprüfung und Nachbearbeitung des Artikels, einschließlich rechtlicher Einordnung
Eine klare Trennung von PR und Berichterstattung, insbesondere bei militärischen Quellen
Die Weiterleitung dieser Beschwerde an die zuständige Landesmedienanstalt gemäß § 49 Medienstaatsvertrag, sowie eine öffentliche Mitteilung über das Ergebnis
Mit freundlichen Grüßen,