Challenging misinformation and bias on Middle East issues in the UK Press

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Sehr geehrte Damen und Herren bei ARD-aktuell / Tagesschau,

hiermit reiche ich eine formelle Programmbeschwerde gegen den Beitrag „WHO warnt vor tödlicher Hungerkrise im Gazastreifen“, veröffentlicht auf Tagesschau.de am 23. Juli 2025, ein. Der Artikel weist gravierende journalistische Mängel auf, die die Öffentlichkeit in Bezug auf die akute humanitäre Notlage desinformieren. Er verstößt nach meiner Auffassung gegen zentrale Bestimmungen des Medienstaatsvertrags und des Grundgesetzes. Das betrifft 1. die Diskreditierung der Vereinten Nationen trotz hinreichender Belege für deren Warnungen und 2. die Reproduktion israelischer Regierungsaussagen ohne jegliche Markierung als Konfliktpartei, Hinterfragung oder Nachweisrecherche.

Als Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die vor Ort arbeitet und alles genauestens dokumentiert, gibt es an der Warnung der WHO nichts anzuzweifeln. Deutschland ist selbst Mitglied der WHO. Auch die renommierte Organisation Ärzte ohne Grenzen kommt per Video-Statement im Artikel zu Wort und unterstreicht die Situation der Massenhungersnot in Gaza. Auch sie arbeitet direkt vor Ort und kann genau dokumentieren, was vor sich geht.

Beide, WHO und Ärzte ohne Grenzen unterstreichen die Verantwortung Israels, für die Menschen im Gazastreifen zu sorgen und die Hilfslieferungen durch die UN wieder zuzulassen. Sie sagen ganz klar, dass es Israel ist, dass es nicht zulässt, und dass Israel das Völkerrecht bricht, indem es den Zugang zu Nahrung und medizinischer Hilfe verhindert.

Der Artikel räumt unbegründeten Vorwürfen der israelischen Regierung gegenüber den Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisationen unverhältnismäßig viel Raum ein – etwa der Behauptung, die UN lasse Hilfstransporte ungenutzt im Gazastreifen stehen. Diese schwerwiegenden Anschuldigungen werden ohne überprüfbare Quellen oder redaktionelle Einordnung wiedergegeben.

Warum wird Israels Aussagen hierzu überhaupt Raum gegeben? Als Konfliktpartei, die keinerlei Belege für ihre Aussagen bietet, keine unabhängigen Prüfungen durch die internationale Presse vor Ort zulässt und nachgewiesenermaßen in der Vergangenheit immer wieder gelogen hat, um Kriegsverbrechen zu rechtfertigen, gilt ihren Aussagen hier keinerlei Raum zu bieten.

Sollte die Tagesschau Grund haben, weitere Belege einholen zu wollen, gibt es ausreichend seriöse unabhängige Organisationen, Beobachter*innen und wissenschaftliche Gutachten, die weitere Informationen liefern können.

Aber an dieser Stelle die unbelegten, widersprüchlichen und menschenfeindlichen Behauptungen der israelischen Regierung und von Regierungsvertretern zu wiederholen, ohne sie in Frage zu stellen, und die Aussagen der Organisationen zur Hungersnot in Frage zu ziehen und über ihre Glaubwürdigkeit Zweifel zu sähen, indem beispielsweise von schwer zu verifizierenden Kriterien gesprochen wird, liest sich als ein abgründiger Versuch der Propaganda für die Kriegspartei und entspricht nicht den ethischen und rechtlichen Standards, die von der unabhängigen Berichterstattung zu erwarten sein müssen. Leser*innen haben das Recht, informiert zu werden.

Die genannten redaktionellen Mängel widersprechen mehreren zentralen Bestimmungen des Medienstaatsvertrags, insbesondere:

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 & 2 – Verpflichtung zur umfassenden, wahrheitsgemäßen und ausgewogenen Berichterstattung bei Themen von öffentlichem Interesse.

§ 26 Abs. 2 – Öffentlich-rechtliche Medien haben zur internationalen Verständigung und zum friedlichen Zusammenleben der Völker beizutragen.

Die einseitige Darstellung, die mangelnde Kontextualisierung und die Herabwürdigung internationaler Organisationen stehen in klarem Widerspruch zu diesen Pflichten.

Vor dem Hintergrund dieser Verstöße fordere ich:

Die Veröffentlichung einer Korrektur oder eines Folgeartikels, der:
– die dokumentierten Hungerbedingungen gemäß WHO, UN OCHA und weiteren internationalen Organisationen klar anerkennt,
– eine transparente Darstellung enthält, warum die Erhebung formaler Hungersnotkriterien durch israelische Blockaden und Angriffe erschwert ist,
– die Rolle der UN und humanitärer Akteure sachlich einordnet und falsche Schuldzuweisungen korrigiert

Außerdem fordere ich eine Überprüfung und Überarbeitung der redaktionellen Quellenpolitik Ihrer Redaktion, insbesondere im Kontext bewaffneter Konflikte und humanitärer Krisen.

Darüber hinaus ersuche ich, diese Programmbeschwerde gemäß § 49 des Medienstaatsvertrags der zuständigen Anstalt zur Prüfung vorzulegen und das Ergebnis dieses Verfahrens öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,